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KI aber fair – ein Positionspapier

Forderung der Kreativ-Verbände – Urheberinnen und Urheber und ihre Werke schützen: Rechtsposition stärken, Nutzung autorisieren

Der BDG entwarf und zeichnet mit Partner-Verbänden das Positionspapier »KI aber fair«, das ein Beitrag seitens der Berufsträger der Kreativwirtschaft für die öffentliche Debatte und Berichterstattung zum Thema KI ist.

Mit seinen elf Teilmärkten und 1,8 Millionen Erwerbstätigen – darunter 30 Prozent Selbstständige – leistet die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) eine jährliche Bruttowertschöpfung von rund 95 Mrd. EUR in Deutschland (Stand 2021). Damit steht die KKW an zweithöchster Stelle aller Branchen.

Die KKW in Deutschland besitzt eine hohe Innovationskraft und Problemlösungskompetenz. Beides wirkt stark in andere Branchen hinein und leistet einen wertvollen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesamtwirtschaft. Kreativschaffende machen Dienstleistungen und Produkte besser, effektiver und ermöglichen neue emotionale Erfahrungen bei deren Nutzung.

Die allgemeine Verfügbarkeit von KI-Systemen setzt Kreativschaffende unter Druck KI-Systeme wie zum Beispiel Chat GPT (Text), Stable Diffusion (Bilder), AIVA AI (Musik) u. a.ermöglichen es jetzt, kreative Leistungen, die bisher nur von hochqualifizierten Fachkräften erbracht werden können, als Massenware herzustellen. Der BDG ist grundsätzlich offen gegenüber technologischem Fortschritt und begrüßen neue Möglichkeiten als Bereicherung unserer Ausdrucksformen. Gleichzeitig aber müssen wir auf die mit dieser Technologie einhergehenden Probleme hinweisen: KI-Systeme untergraben den Wert human-kreativen Denkens und Arbeitens und bergen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für uns Kreativschaffende. Es droht ein wirtschaftlicher Konzentrationsprozess, zum Vorteil weniger KI-Unternehmen, aber zum Nachteil von Hunderttausenden Kreativschaffenden. Dabei sind es die Kreativschaffenden mit ihren Werken, die die Daten- und Vermarktungsgrundlage der KI-Unternehmen schaffen, aus der sich KI-Systeme speisen.

KI-Systeme können ohne geeignetes Trainingsmaterial keine Texte, Bilder oder Musik produzieren, die Qualität des Trainingsmaterials hat dabei direkten Einfluss auf die Qualität der Ergebnisse. Um die Systeme mit den notwendigen Daten zu versorgen, nutzen die Entwickler die Werke von Kreativschaffenden – ungefragt, ohne Einverständnis und ohne Vergütung. Zudem wird Kreativschaffenden eine finanzielle Beteiligung an der Verwertung der auf Grundlage des Materials erstellten KI-Ergebnisse vorenthalten.

Angesichts rasant fortschreitender KI-Technologien sind die folgenden Schritte und Forderungen im Interesse von Kreativschaffenden existenziell:

1. Schutz und Entgelt für die Leistungen der Kreativschaffenden

  • Die Werke und Leistungen von Kreativschaffenden sind auch im digitalen Raum zu schützen. Die technische Möglichkeit, Werke per Text- und Data-Mining auslesen zu können, darf nicht jegliche Nutzung legitimieren.
  • Die Vergütung von Werknutzungen ist die wirtschaftliche Grundlage, auf der Kreative arbeiten. Wir erleben KI-Systeme, die mit ihrem Betrieb eindeutig wirtschaftliche Interessen verfolgen. Der damit verbundenen Werknutzung zu kommerziellen Zwecken muss eine Vergütung gegenüberstehen.
  • Der deutsche Ethikrat mahnt: »KI darf den Menschen nicht ersetzen«. Eine essenzielle Voraussetzung dafür ist der Erhalt des Schutzes der persönlichen geistigen Schöpfungen von Urheberinnen und Urheber. Der BDG erwartet von politischen Entscheidungsträgern, dass sie sich für die rund 1,8 Millionen Erwerbstätigen der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft einsetzen.

2. Transparente Trainingsdaten als Zugangsvoraussetzung für KI-Anbieter

  • Um die Marktzulassung zu erhalten, müssen KI-Anbieter diese Erlaubnis durch die Urheber:innen transparent darlegen können.
  • Die Beweis- und Dokumentationspflicht über die verwendeten Daten hat – im Sinne geltenden Urheberrechts – bei den Nutzer:innen und nicht bei den Urheber:innen zu liegen.

3. Die Besonderheit menschlicher Kreativität schätzen, schützen und fördern

  • KI-Systeme dürfen nur aus nachvollziehbaren, urheberrechtskonformen Quellen trainiert werden. Eine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Daten darf nur nach Zustimmung durch die Urheberinnen erfolgen. Die per Gesetz vorgegebene Möglichkeit einen Vorbehalt zu formulieren, also ein aktiver Widerspruch seitens der Urheberinnen, ist aufgrund der stets fortschreitenden Entwicklung immer neuer Technologien nicht praktikabel und verkehrt den Sinn des Urheberschutzes.
  • Menschliche Kreativität ist nicht zu ersetzen. Die Werke von Kreativschaffenden zeichnen sich aus durch Originalität, Authentizität, Intention ihrer Urheber:innen oder Auftraggebenden und durch deren persönliche Haltungen. Kreatives Schaffen ist eine Kulturtechnik, ein Prozess des aktiven Reflektierens auf Grundlage des Verstehens. Überlassen wir die Verantwortung des Kreierens KI-Systemen, geht dies verloren.
  • Die Regulierung von KI-Systemen muss nach ethischen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten erfolgen und sicherstellen, die kreative geistige Schöpfung des Menschen zu erhalten und zu fördern.

4. Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Medien

  • Der BDG fordert eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Erzeugnisse. Für Nutzende muss schnell und eindeutig ersichtlich sein, ob ein Text, ein Bild, Musikstück oder Video von Menschen erstellt und geprüft oder durch KI generiert wurde. Ein Höchstmaß an Transparenz bei allen Aspekten der Entwicklung, Produktion und Bereitstellung ist sowohl für die Nutzenden erforderlich als auch für die Kreativschaffenden, damit sie ggf. ihr Recht am eigenen Werk wahrnehmen können.
  • Eine Kennzeichnungspflicht KI-generierter Erzeugnisse hält der BDG auch deshalb für erforderlich, um die Gefahren zu minimieren, die von sich selbst verstärkenden Falschmedien (Fake-News, Deep Fake) ausgehen.

Hier geht es zum vollständigen Bericht

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