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FFA-Referenzförderung: Antragsschluss 31. Januar 2023

Produzenten und Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2023 bei der FFA im Online-Antragsportal für die Zuerkennung von Referenzfördermitteln eingereicht haben.

Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel 2024 berücksichtigt werden. Für eine eventuelle Zweit- oder Drittteilnahme können Sie weitere Zuschauer oder Preise im Online-Portal direkt melden, sofern Sie insgesamt mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Zuschauer- und Preis-/Festivalerfolgen erreicht haben. Andernfalls ist keine Meldung erforderlich.

Referenzfilmförderung Produktion: https://ffa-ref-film.ffa.de

Referenzverleihförderung: https://ffa-ref-absatz.ffa.de

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