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Deutscher Musikrat: Empfehlungen für Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung

Um die Situation von Selbstständigen im Musikleben zu verbessern, legt der Deutsche Musikrat die verbändeübergreifend erarbeiteten Empfehlungen für Honoraruntergrenzen bei öffentlich geförderten Projekten und Institutionen vor.

Die finanzielle Situation von selbstständigen Musikerinnen und Musikern ist deutlich schlechter als die von angestellten Berufsmusizierenden: Das belegt auch eine neue Studie des Deutschen Musikinformationszentrums. Doch dies widerspricht der ansonsten in Deutschland vorherrschenden Logik der Selbstständigkeit, denn das unternehmerische Risiko und die Vorsorge für Arbeitslosigkeit und Alter müssten in das Einkommen Freischaffender „eingepreist“ sein.

Mit den Empfehlungen für Honoraruntergrenzen soll eine „Kehrtwende in Bezug auf die gesellschaftliche Wertschätzung für die Arbeit der künstlerisch-pädagogischen Musikerinnen und Musiker und damit auch eine faire Vergütung dieser Arbeit“ eingeleitet werden, erläutert Generalsekretär Prof. Christian Höppner in der Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Empfehlungen. „Der Deutsche Musikrat fordert die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger auf kommunaler, Landes- und Bundesebene auf, im Zuge der kommenden Haushaltsberatungen stufenweise dieser Kehrtwende Rechnung zu tragen. Es ist höchste Zeit, der Selbstausbeutung und den oft prekären Einkommenssituationen von Freiberuflichen ein Ende zu bereiten. Denn wenn sich in Musikberufen nur ein Hungerlohn verdienen lässt, verarmt mit dem Schwund der Kulturellen Vielfalt auch die ganze Gesellschaft“

Die Empfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe „Faire Vergütung“ erarbeitet und vom Präsidium verabschiedet. Sie sehen u.a. als Honoraruntergrenze für Musikerinnen und Musiker bei selbstständiger Tätigkeit perspektivisch einen Tagessatz in Höhe von 675 Euro vor, der stufenweise über mehrere Jahre erreicht werden soll. Berücksichtigt wurden in den Berechnungen u.a. die hohe Qualifizierung und die „unsichtbare“ Arbeitsleistung mit Planungs-, Probe- und Reisezeiten, Betriebskosten sowie die Finanzierung von Rücklagen und Urlaubstagen.

Zu den vollständigen Honorar-Empfehlungen inklusive eines erläuternden Anhangs


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