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Türöffner für neue Märkte: Kreativ-Reisen des MEP

Mit dem "Markterschließungsprogramm für KMU" (MEP) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrem Einstieg in ausländische Märkte. Das Förderinstrument steht auch Selbständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern (Unternehmen) offen.

Das MEP bedient branchenübergreifend die wichtigen Zukunftsthemen Umwelttechnologien, zivile Sicherheit und Gesundheitswirtschaft ebenso wie die traditionellen Bereiche Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeug- und Zuliefererindustrie oder Chemie- und Elektroindustrie.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Firmensitz in Deutschland und Interesse, ihr Auslandsgeschäft auf- oder auszubauen. Auch Großunternehmen können sich für eine Projektteilnahme bewerben. Grundsätzlich gilt, dass mindestens 50 Prozent der teilnehmenden Unternehmen KMU sein müssen und Vorrang vor Großunternehmen haben.

Im Rahmen der Anmeldung werden vom Durchführer die Umsatz- und Mitarbeiterzahlen von allen teilnehmenden Unternehmen erhoben.

Für alle Unternehmen werden die individuellen Leistungen in Anwendung der De-minimis-Verordnung der EU bescheinigt. Die Kosten für die förderungsrelevanten Beratungsleistungen werden nur dann vom Unternehmen selbst getragen, wenn die EU-Freigrenze für De-minimis (200.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren) bereits ausgeschöpft wurde. Für die geförderte Teilnahme ist mit der Anmeldung eine De-minimis-Erklärung über die Nichtausschöpfung der Freigrenze von dem Unternehmen beim Durchführer abzugeben.

7 Gründe teilzunehmen

Das Förderinstrument steht als Programm allen Wirtschaftszweigen offen und ermöglicht Unternehmen die Wahl relevanter Länder und Themenschwerpunkte. Die einzelnen Projekte erreichen einen hohen Wirkungsgrad bei der Anbahnung von Geschäften, denn sie arbeiten branchenspezifisch und setzen den Fokus auf Bedarfe in den Zielländern. In den letzten Jahren konnten allein aus der Teilnahme an Geschäftsanbahnungen und Leistungsschauen Exportumsätze von jährlich über 100 Mio. Euro erwirtschaftet werden.

Nutzen für Unternehmen:

  • Marktinformationen aus erster Hand
  • Exportstrategien beurteilen und Risiken besser vorbeugen
  • Schnell und einfach neue Märkte erkunden
  • Netzwerke bilden und nachhaltige Kontakte knüpfen
  • Geschäftspartner vor Ort treffen und auswählen
  • Erfolge im Auslandsgeschäft und Exporte steigen
  • Wesentliche Zeit- und Kosteneinsparung

Kosten der Teilnahme

Unternehmen profitieren vom umfangreichen Unterstützungsangebot des MEP. Im Rahmen der Förderung werden Kosten für die Organisation des Programms sowie Informationsbereitstellung getragen.

Der Eigenanteil* bei der Teilnahme an den Auslandsformaten Markterkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungsschau beträgt:

  • 500 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als zehn Mitarbeitern
  • 750 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern
  • 1.000 Euro (netto) für Unternehmen ab 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitern

Reise-, Unterbringungs- und sonstige Verpflegungskosten müssen vom Unternehmen selbst getragen werden.

*Bei ausschließlich digitaler Durchführung des Projekts reduziert sich der Eigenanteil um 50 Prozent

Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen in Deutschland ist kostenlos. Gegebenenfalls kann eine Aufwandspauschale von 30,00 Euro für Verpflegung erhoben werden.

Die Förderung unterliegt den EU-Bestimmungen für De-minimis-Beihilfen. Für alle Teilnehmer werden die individuellen Beratungsleistungen in Anwendung der De-minimis-Verordnung der EU bescheinigt. Diese Kosten müssen von den Unternehmen selbst getragen werden, sofern die EU-Freigrenzen bereits ausgeschöpft wurden. Für die geförderte Teilnahme ist daher seitens der Unternehmen eine De-minimis-Erklärung über die Ausschöpfung der Freigrenze beim Durchführer abzugeben.

Für die Kultur- und Kreativwirtschaft gibt es 2023 einige spannende Termine:

Schweden Stockholm | 10.10.-12.10.2023 | Geschäftsanbahnung Kreativwirtschaft; Games | AHK Schweden, Herr Philip Fyrsten-Hagne, E-Mail:philip.fyrsten-hagne(at)handelskammer.se, Tel.:+4686651813

Spanien Barcelona | Geschäftsanbahnung Kreativwirtschaft; Kino | AHK Spanien, folgt in Kürze

Kanada Toronto und Vancouver | 25.09.-29.09.2023 | Geschäftsanbahnung Kreativwirtschaft; Filmwirtschaft AHK Kanada, Frau Lucie Schuster, E-Mail:lucie.schuster(at)germanchamber.ca, Tel.:+1 (416) 583-5283

USA San Francisco und Seattle | 27.03.-31.03.2023 | Geschäftsanbahnung Kreativwirtschaft; Games | AHK USA San Francisco, Frau Cora Lingerski, E-Mail:clingerski(at)gaccwest.com, Tel.:+1 (415) 248 -1255

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