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Gelockerte Corona-Regelungen ab dem 02. April

Ab Samstag, dem 02. April, treten die gelockerten Corona-Regelungen auch in Hessen in Kraft.

Folgendes gilt in Hessen ab dem 2. April aufgrund der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung:
Maskenpflicht:
  • in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten),
  • in Alten- und Pflegeheimen,
  • bei Pflege- und Rettungsdiensten,
  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr),
  • in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
Die Landesregierung empfiehlt darüber hinaus dringend, auch in den nicht genannten Innenräumen weiterhin eine Maske zu tragen, um sich und andere bestmöglich zu schützen.
Testpflicht:
  • für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften.
  • Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich.
  • Bewohnertestungen (insbes. in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen ggf. anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden
  • In Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet.
  • Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation bzw. Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.

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