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Kino: Sonderförderung bei pandemiebedingtem Besucherrückgang

Die FFA stellt den Kinos eine Sonderförderung nach § 2 FFG i. V. m. Kinoreferenzförderung zur Verfügung. Das Ziel ist, Kinoleinwände zu unterstützen, welche aufgrund des pandemiebedingten Besucherrückgangs die notwendige Mindestanzahl der Besucherpunkte in der Kinoreferenzförderung nicht erreichen konnten.

© Jessica Schäfer

Für Leinwände, für die bereits im Rahmen der regulären Kinoreferenzförderung ein Antrag auf Zuerkennung für das Kinojahr 2021 gestellt und abgelehnt wurde, gilt eine vereinfachte Antragsstellung (Antragsformular ohne Nachweise).

Anträge können bis 21.08.2022 gestellt werden (Ausschlussfrist).

Weitere Informationen sind auf der Webseite der FFA unter Kinoförderung zu finden.

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