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HAP Hessisches Atelierprogramm

HAP ist ein neu gestartetes Förderprogramm für herausragende Künstler und Künstlerinnen, die in Hessen tätig sind. Die Zielsetzung der Förderung ist es, die Produktionsbedingungen in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Schauspiel und angrenzenden künstlerischen Disziplinen zu verbessern und Raum für Forschung, Austausch und Vernetzung zu bieten.

Die verschiedenen Stipendien des mehrstufigen Fördermodells werden vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst finanziert.

Programme
Das Fördermodell, bestehend aus HAP hessenweit, dem HAP Studio-Programm und dem HAP Austauschprogramm IEPA (International Exchange Programme for Artists), ist das erste, umfassende und flächendeckende Modell zur weiterführenden Förderung von Künstlern und Künstlerinnen im Land Hessen. Durch HAP hessenweit werden Kreative außerhalb des Großraums Frankfurt finanziell unterstützt. Das HAP Studio-Programm fördert Kunstschaffende durch die Finanzierung von Ateliers in Frankfurt und das HAP Austauschprogramm ist ein internationales Austauschprogramm, das der Vernetzung in Hessen ansässiger Künstler ud Künstlerinnen mit der internationalen Kunstwelt dient. Begleitet werden die Programme von einem Mentoring-Programm in Frankfurt.

HAP Mentoring-Programm
Bedeutsam für eine umfassende Förderung junger Künstler und Künstlerinnen ist nicht alleine die Bereitstellung kostengünstiger Arbeitsräume. Ein breitgefächertes und auf die Teilnehmenden abgestimmtes Mentoring-Programm soll im Zuge von Partnerschaftsmodellen die internationale Vernetzung und Weiterentwicklung der Stipendiaten und Stipendiatinnen fördern. Das Programm besteht aus Lectures, Artist Talks und Studio Visits und bringt die Stipendiaten und Stipendiatinnen mit etablierten Kunstschaffenden, Kuratoren, Kuratorinnen und relevanten Inititativen und Einzelpersonen zusammen.

Vorraussetzungen
Bewerben können sich Künstler und Künstlerinnen:

  • ab einschließlich Jahrgang 1983

  • die einen für den Bereich relevanten Hochschulabschluss haben und bei Programmbeginn nicht mehr an einer Hochschule eingeschrieben sind

  • die ihren Erstwohnsitz bei Programmbeginn in Hessen haben

  • auch wenn sie als Künstler- bzw. Künstlerinnen-Gruppe und Kollektive agieren

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