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FFA-Kinoreferenzförderung 2020

Antragsfrist: 15. März 2021

Kinobetreiber*innen, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Anträge und Unterlagen online in der Zeit vom 15. Februar bis 15. März 2021 bei der FFA eingereicht haben. Anträge und Unterlagen, die der FFA innerhalb dieser Frist nicht vorliegen, können nicht berücksichtigt werden.

Die Kinoförderung durch die FFA hat zum Ziel, die flächendeckende und vielfältige Kinostruktur sowie deren Qualität sowohl in den Städten als auch in ländlichen Regionen zu stärken und zu erhalten. Es gibt eine Förderung nach dem Projektprinzip und eine Förderung nach dem Referenzprinzip. Anträge können von den Kinobetreibern zu den jeweiligen Antragsfristen gestellt werden. Die dafür zuständige Kommission für Kinoförderung kommt in der Regel viermal im Jahr zusammen.

Darüber hinaus führt die FFA seit April 2018 die Kinoinvestitionsförderung der Medienboard Berlin Brandenburg GmbH durch. Kinos in Berlin und Brandenburg werden für die Neuerrichtung, Modernisierung und Verbesserung mit einer Förderhöhe bis zu 50% der FFA Förderung unterstützt.

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