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Filmschaffende aufgepasst: So geht Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge im Film: Neues für Arbeitnehmende
Eine Online-Veranstaltung informiert Filmschaffende über die neue Altersvorsorgeregelung nach dem Tarifvertrag TV bAV und ihre Vorteile.
Betriebliche Altersvorsorge im Film: Was Arbeitnehmende jetzt wissen sollten

Die Pensionskasse Rundfunk (PKR) bietet bereits seit 1971 eine betriebliche Altersvorsorge für freie Mitarbeitende der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender und für Filmschaffende, die an Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitwirken.
Ab dem 1. Juli 2025 weitet der neue Tarifvertrag betriebliche Altersvorsorge (TV bAV) diesen Geltungsbereich nun deutlich aus: Künftig profitieren auf Produktionsdauer befristet beschäftigte Filmschaffende auch außerhalb der öffentlich-rechtlichen Produktionen von Arbeitgeberzuschüssen zur betrieblichen Altersvorsorge, also bei Produktionen für Privatfernsehen, Streaminganbieter und Kino.
Filmschaffende lernen die Vorteile der PKR-Vorsorge kennen und erfahren, wie sie PKR-Mitglied werden können bzw. wie das PKR-Beitragsmodell mit Arbeitgeberzuschuss funktioniert.
Die Infoveranstaltung richtet sich an Arbeitnehmende bzw. Filmschaffende aus sämtlichen Bereichen wie Regie, Kamera, Schauspiel, Ton, Maske, Kostüm, Schnitt etc.
Ort: Online via Zoom
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Teilnahmezahl: max. 30 Personen
Anmeldung: online bis 11. August 2025 möglich
Quelle: Filmhaus Frankfurt e.V.
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