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Betriebliche Altersvorsorge im Film: Neues für Arbeitgebende
Eine Online-Veranstaltung informiert Produktionsverantwortliche über die neue Regelung zur Altersvorsorge für Filmschaffende nach dem TV bAV.
Betriebliche Altersvorsorge im Film: Was Arbeitgebende jetzt wissen müssen

Die Pensionskasse Rundfunk (PKR) bietet bereits seit 1971 eine betriebliche Altersvorsorge für freie Mitarbeitende der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender und für Filmschaffende, die an Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitwirken.
Ab dem 1. Juli 2025 weitet der neue Tarifvertrag betriebliche Altersvorsorge (TV bAV) diesen Geltungsbereich nun deutlich aus: Künftig profitieren auf Produktionsdauer befristet beschäftigte Filmschaffende auch außerhalb der öffentlich-rechtlichen Produktionen von Arbeitgeberzuschüssen zur betrieblichen Altersvorsorge, also bei Produktionen für Privatfernsehen, Streaminganbieter und Kino.
Arbeitgebende wird erläutert, wie sie den neuen Tarifvertrag bAV (technisch) umsetzen können – via der Abrechnungssoftware SESAM oder des PKR-Arbeitgeberportals.
Die Infoveranstaltung richtet sich an Arbeitgebende wie Produktionsleute, Herstellungs- und Produktionsleitende.
Ort: Online via Zoom
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Teilnahmezahl: max. 30 Personen
Anmeldung: online bis 4. August 2025 möglich
Quelle: Filmhaus Frankfurt e.V.
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