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Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfe: Hessen entlastet Unternehmen

Hessen setzt ein klares Signal: Das Land hält Wort und verbessert das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe spürbar zugunsten der Unternehmen. Nach dem im September 2025 verhängten Moratorium werden nun konkrete Entlastungen umgesetzt.

Der hessische Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident Kaweh Mansoori sagte: „Wir gehen diesen Weg, nicht, weil wir es müssen, sondern, weil er richtig ist. Wir werden mit den neuen Regelungen Unternehmen zielgerichtet entlasten, indem wir die damalige tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen präziser erfassen. In Summe werden kleine Unternehmen und Betriebe, die damals Schwierigkeiten hatten, um rund 66 Mio. EUR entlastet. Diese Lösung ist gerecht: Denn wer die Hilfen grundlos oder wider besseren Wissens beantragt hat, muss zurückzahlen.“

Was sich ändert:

1. Erleichterung für ca. 62.000 offene Fälle

2. Erleichterung für ca. 1.100 laufende Klageverfahren

3. Erleichterung für 3.262 Fälle mit Überschneidung von Corona-Soforthilfe und Überbrückungshilfe

4. Erleichterung für die übrigen 20.000 abgeschlossenen Fälle

Die Änderungen der Verwaltungspraxis erfassen die wirtschaftliche Situation der Betroffenen realitätsnäher und bringen zielgerichtet für die Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, eine spürbare Entlastung.

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