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Neuer Förderaufruf HESSEN serious GAME

Einreichfrist 02.06.2025

Ziel der Förderung von HESSEN serious GAME ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Hessen im Bereich von Computer- und Videospielen auf nationaler und internationaler Ebene unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung kleiner und mittlerer Un-ternehmen (KMU). Die Investitionen und Fördermaßnahmen sollen zu Wachstum, Innovation und Beschäftigung beitragen. Die Förderung soll dazu beitragen, die Computer- und Videospielbranche in Hessen zu stärken, die Erschließung von Absatzmärkten zu erleichtern, die technologische Entwicklung voranzutreiben und andere Wirtschaftszweige bei der Bewältigung des digitalen Wandels zu unterstützen.

Mit der Förderung sollen Spieleentwicklerinnen und Spieleentwickler, Spieleproduzentinnen und Spieleproduzenten bei der Entwicklung und Realisierung neuer und innovativer Ideen für Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, oder ähnliche Anwendungen unterstützt werden. Damit will die Hessische Landesregierung mittelfristig dazu beitragen, Gründungen zu fördern und die Zahl hessischer Computer- und Videospielunternehmen zu steigern.

Grundlagen der Zuwendung
Auf der Grundlage der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Computer- und Videospielen vom 01.03.2021 (StAnz. 09/2021, S. 299) und Änderung vom 21.04.2025 (StAnz. 17/2025, S. 508) ruft die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, und Gründerinnen und Gründer der Computer- und Videospielbranche mit Sitz in Hessen dazu auf, für das Programm HESSEN serious GAME Förderanträge für die Konzeption, Produktion oder Weiterentwicklung von Computer- und Videospielen, insbesondere Serious Games, einzu-reichen. Der Aufruf steht unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.

Als Serious Game gilt ein Computer- oder Videospiel, das neben dem Spielen als reine Freizeitbeschäftigung einen weiteren Zweck verfolgt. Serious Games sollen insbesondere erstrebenswerten Zielen dienen, wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Bildung und Chancengleichheit, Gesundheitsförderung und Katastrophenschutz, Personalrekrutierung und Stadtplanung.
Ähnliche Anwendungen sind z.B. Gamification Applikationen, bei denen Spielmethoden komplett unabhängig vom Entertainment zur Verfolgung eines Ziels, z.B. Motivationssteigerung, Verhaltensänderung, Optimierung von Selbst- und Zeitmanagement, genutzt werden, und neue Produkte.

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung ist auf 50.000 Euro begrenzt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 Euro betragen.

Die Zuwendung wird in max. 2 Raten ausgezahlt. Die ausgezahlten Mittel der ersten Rate müssen innerhalb von 2 Monaten zur Erfüllung des Förderzwecks eingesetzt werden. Die Aus-zahlung der zweiten Rate erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind Personal- und Sachausgaben sowie für das Projekt er-brachte Eigenleistungen, wenn sie nach Art und Umfang im Hinblick auf das Erreichen des Zuwendungszwecks notwendig und angemessen sind.

Zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben zählen insbesondere Honorare für an Dritte vergebene Aufträge, Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter, Miete oder Leasing notwendi-ger Geräte und erforderliche Softwarelizenzen.

Gegenstand der Förderung sind folgende Maßnahmen zur Entwicklung von Computer- und Videospielen, insbesondere Serious Games, oder ähnlicher Anwendungen:

  • die Erstellung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Weiterentwicklung von Computerspielen
  • die Erstellung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls eines Computerspiels
  • Weiterentwicklung von Computerspielen im frühen, unfertigen Entwicklungs-stadium (Alpha- und Beta-Version und Ähnliches) zur Marktreife

Die Förderung ist unabhängig von der für das Computer- oder Videospiel zu nutzenden Plattform. Nicht gefördert werden Vorhaben, die ein Computer- oder Videospiel erwarten lassen, das gegen das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Hessen oder andere einschlägige Gesetze verstößt, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzt oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellt.

Einreichen der Projektanträge und Einreichtermin

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Grün-derinnen und Gründer der Computerspielbranche und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, jeweils mit Sitz bzw. Wohnort in Hessen.
Die fachlichen Qualifikationen zur Spieleentwicklung und -herstellung sind bei Antragstellung durch entsprechende Nachweise, etwa Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen, wie z.B. Computer- oder Videospielproduktionen oder entsprechende Programmierungsleistungen oder Gestaltungen nachzuweisen.

Das für den Projektantrag zu verwendende Antragsformular und die notwendigen Anlagen sind bei der WIBank als zuständige Bewilligungsbehörde unter https://www.wibank.de/wibank/gru-ender-unternehmen/kreativ-und-gamesfoerderung abrufbar.

Ansprechpersonen:


Boris Pleva +49 (0) 69 / 9132 - 4863 (Telefon)

Dr. Ursula Vossen +49 (0) 69 / 9132 - 7825 (Telefon)

Quelle: WI Bank

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