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Livemusikförderung: PlugIn geht in zweite Runde

Anträge für die zweite Runde können zwischen dem 5.5.2025, 18:00 Uhr, und 2.6.2025, 18:00 Uhr gestellt werden!

Kleinere und mittlere Musikclubs sind aufgrund geringerer Umsatzrendite nicht immer in der Lage, ihren Investitionsbedarf aus eigener finanzieller Kraft zu decken. Das Förderprogramm „PlugIn“ soll hier ansetzen und die Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in unterschiedlichen Bereichen unterstützen.

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind Musikclubs mit einer Besucher:innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhltePlätzen.
  • Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig.
  • Der Förderanteil beträgt max. 15.000 EUR.
  • Der Eigenanteil ist degressiv und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben nimmt der Eigenanteil zu.
  • Förderungen werden im Windhundverfahren („first come, first served“) vergeben.
  • Die Mittel werden im Verhältnis 60/40 auf den urbanen und nicht-urbanen Raum verteilt, damit strukturell schwächere Regionen im Prozess nicht benachteiligt werden. Der nicht-urbane Raum beinhaltet Orte bis zu einer Bevölkerungszahl von 100.000, ab einer Einwohner:innenzahl von 100.001 ist die Spielstätte dem urbanen Raum zuzuordnen. Die Quotierung ist flexibel: Ist ein Kontingent erschöpft und im anderen Kontingent noch Budget verfügbar, geht das verbleibende Budget in das jeweils andere Kontingent über (dies gilt nur für die zweite Runde 2025/2026)
  • Förderprojekte für die zweite Runde können bis zum 30.04.2026 umgesetzt werden.
  • Bereits von PlugIn geförderte Spielstätten können nicht erneut gefördert werden.

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