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Kulturfonds Frankfurt RheinMain: Erhöhung der maximal möglichen Förderquote auf bis zu 50 Prozent

Der Kulturausschuss hat in seiner 38. Sitzung Änderungen an den Fördergrundsätzen beschlossen.

Die wichtigste: In kreisangehörigen Gemeinden ist nun die Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten im Kleinen Verfahren möglich. Damit stärkt der Kulturfonds herausragende Initiativen in den Mitgliedskreisen. Im Blick stehen dabei auch Kooperationen zwischen mehreren Kulturveranstaltungen und Projekte, die über die Kreisgrenzen hinweg aktiv sind.

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