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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das BMWE ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Einen konkreten Einblick in geförderte IGP-Projekte gewähren einige exemplarisch aufgeführte Beispiele.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die voraussichtlich ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden.

Der aktuelle Call ist am 01. Dezember 2025 gestartet und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für mehr Attraktivität, Wirtschaftskraft und Lebensqualität von Stadt und Land (Förderaufruf). Dazu gehören unter anderem marktorientierte Innovationen zur Attraktivitätssteigerung von urbanen und/oder ländlichen Räumen, neue Services und Konzepte für Co-Working/Living oder für die (Um-)Nutzung von Immobilien und Flächen, Verbesserungen zur effizienteren oder nachhaltigeren Nutzung regionaler Ressourcen, Innovationen im Bereich Smart-City/Village und regionale GovTech-Lösungen, neue (digitale) Organisationsmodelle für regionale Energie oder Mobilität, innovative Lösungen für die örtliche Versorgung (zum Beispiel Gesundheit, Pflege, Betreuung), Tourismusinnovationen, etc. Die Frist zum Einreichen der Teilnahmeanträge endet am 05. Februar 2026 um 15:00 Uhr.

Der nächste Call des IGP wird voraussichtlich im 2. Quartal 2026 starten und gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen in den Fokus nehmen. Dazu gehören insbesondere Cross-Innovationen, wie neue Organisationsdesigns, Services oder digitale Anwendungen, die branchen- oder disziplinübergreifend entwickelt werden. Interessant sind dabei beispielsweise gemeinsame Projekte von Startups und etablierten Mittelständlern, Kreativwirtschaft und mittelständischen Industriebetrieben oder Handwerk und jungen Digitalunternehmen. Antragsberechtigt werden nur Projekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen sein.

Im IGP können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (inklusive Gründungen, Selbstständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte, die Projektformen können entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mehrerer Partner umgesetzt werden. Wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung ist unter anderem ein hohes Innovationsniveau.

Erkundigen Sie sich zum IGP hier auf der Website: Unter „Informieren“ werden das IGP und die Förderkonditionen kurz erklärt, und unter „Mitmachen“ können Sie sich über den Ablauf von der Skizze bis zur Förderung informieren. Im Bereich „Service“ finden Sie weitere nützliche Informationen wie Leitfäden, Hilfe-Tools oder rechtliche Grundlagen zum Förderprogramm.

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