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GEMA erzielt Erfolg vor Gericht gegen Open-AI

Das Landgericht München hat im Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI ein wegweisendes Urteil gefällt: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Erstmals wurde in Europa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme rechtlich bewertet – zugunsten der Kreativen.

Das Gericht stellte fest, dass OpenAI für das Training und den Betrieb von ChatGPT die Rechte an den eingeklagten Songtexten deutscher Urheberinnen und Urheber aus dem GEMA-Repertoire hätte erwerben müssen. In den KI-Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Nutzereingaben hin ausgegeben werden. Dies stelle einen vergütungspflichtigen Eingriff in das Urheberrecht dar und erfordere den Erwerb entsprechender Lizenzen.

Die Entscheidung klärt grundlegende Rechtsfragen zum Verhältnis von generativer KI und europäischem Urheberrecht und gilt als Präzedenzfall für den Schutz kreativer Leistungen. Das Gericht betonte, dass OpenAI keine privilegierte Forschungsorganisation sei und die gesetzliche Erlaubnis zum Text- und Data Mining nicht die Speicherung oder Ausgabe geschützter Songtexte rechtfertige.

OpenAI zählt zu den weltweit führenden Anbietern generativer KI und erzielt bereits Umsätze im zweistelligen Milliardenbereich, ohne bislang die Musikschaffenden an der Nutzung ihrer Werke zu beteiligen. Mit dem Urteil wurde nun bestätigt, dass eine Lizenzpflicht besteht und OpenAI urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht ohne Zustimmung verwenden darf.

Die GEMA verweist auf ihr seit September 2024 bestehendes Lizenzmodell, das speziell für KI-Anbieter entwickelt wurde. Es ermöglicht eine rechtssichere Nutzung von Musik für den Betrieb und die Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz, sorgt für faire Vergütung der Urheberinnen und Urheber und fördert zugleich Innovation. OpenAI hat bisher keine Lizenz erworben.

Ein weiteres Verfahren der GEMA gegen das US-Unternehmen Suno Inc., das KI-generierte Audioinhalte anbietet, ist derzeit vor dem Landgericht München anhängig. Die Verhandlung ist für den 26. Januar 2026 angesetzt.

Quelle: GEMA

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