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Filmförderungsgesetz: Dieser Entwurf macht Hoffnung!

Das vorgestellte Gesetzespaket zur Reform des Filmförderungsgesetz bietet die Chance, das wirtschaftliche und kulturelle Potenzial der deutschen Filmbranche besser auszuschöpfen und für die Branche mehr internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.

Der vorgelegte Entwurf beinhaltet unter anderem Maßnahmen, die mehr Risiko von den Produktionsunternehmen einfordern und gleichzeitig künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg stärker belohnen. Damit die Reform in Kraft treten kann, ist es erforderlich, dass parallel zum novellierten Filmförderungsgesetz (FFG), auch die weiteren angekündigten Reformvorhaben (darunter Investitionsverpflichtung, Anreizmodell und kulturelle Filmförderung der BKM unter dem Dach der FFA) zeitgleich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Die Produktionsallianz, die AG DOK, die Deutsche Filmakademie, der Produzent*innenverband und der Film- und Medienverband NRW begrüßen die Neuordnung der Filmförderungsinstrumente des Bundes und äußern sich dazu wie folgt:

Björn Böhning, CEO und Sprecher des Gesamtvorstands der Produktionsallianz: „Für die Filmwirtschaft ist es fünf vor zwölf: Es geht um nichts weniger als die Zukunft des deutschen Film- und Fernsehstandortes. Dazu hat die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien die richtigen Vorschläge unterbreitet. Sie stimmen die Branche hoffnungsvoll in schwierigen Zeiten. Die gemeinsame Stellungnahme zum FFG unterstreicht die Geschlossenheit der Produktionsbranche und sendet klare Signale der Gemeinsamkeit auch zu den Kreativen, Kinos und Verleihunternehmen. Das neue FFG, der Steueranreiz und die Investitionsverpflichtung werden für alle Teile der deutschen Filmwirtschaft positive Ergebnisse bringen."

Susanne Binninger, Ko-Vorsitzende der AG DOK: "Kinofilme können früh wichtige Themen ansprechen, die unsere Gesellschaft beschäftigen, und damit viele Menschen erreichen. Diese Reform umfasst das gesamte Filmschaffen in unserem Land und wird dieses Potenzial heben. Der Dokumentarfilm wird – wie auch der Independent- und Nachwuchsfilm - von dem Reformpaket aus erfolgsbasiertem Automatismus, gestärkter selektiver Förderung auf Bundesebene, Steueranreiz und Investitionsverpflichtung enorm profitieren."

Erwin Schmidt, Geschäftsführer Produzent*innenverband: „Ergänzend zur grundlegenden Neuaufstellung des FFG möchten wir noch einmal die Bedeutung einer bedarfsgerecht ausgestatteten selektiven Förderung betonen. Als einziger verbleibenden selektiven Förderung auf Bundesebene kommt der kulturellen Filmförderung der BKM zukünftig eine besondere Rolle in der deutschen Finanzierungslandschaft zu. Sie wird von höchster Bedeutung für die Entwicklung und Produktion von künstlerischen Filmen, Dokumentarfilmen, Kinderfilmen und Talentfilmen sein."

Benjamin Herrmann, Vorstandsvorsitzender Deutsche Filmakademie: „Der BKM-Entwurf zum Filmförderungsgesetz sorgt, zusammen mit den weiteren Gesetzesentwürfen, für die ersehnte Stärkung und Vereinfachung der Förderung deutscher Kinofilme. Wir freuen uns besonders, dass die gesamte Branche den Prozess in ungekannter Solidarität begleitet. Umso wichtiger ist es, die noch fehlenden Elemente zur kulturellen Förderung, sowie zur Stärkung der Kinos, Verleiher und Weltvertriebe im nächsten Schritt zu ergänzen."

Download der gemeinsamen Stellungnahme als pdf-Dokument

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