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Zweiter Aufruf: HESSEN serious GAME

Einreichung von Anträgen zur Förderung von Computer- und Videospielen bis 30.04.2022 möglich

© Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Ziel der Förderung von HESSEN serious GAME ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Hessen im Bereich von Computer- und Videospielen auf nationaler und internationaler Ebene unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Die Investitionen und Fördermaßnahmen sollen zu Wachstum, Innovation und Beschäftigung beitragen. Die Förderung soll dazu beitragen, die Computer- und Videospielbranche in Hessen zu stärken, die Erschließung von Absatzmärkten zu erleichtern, die technologische Entwicklung voranzutreiben und andere Wirtschaftszweige bei der Bewälti-gung des digitalen Wandels zu unterstützen.

Mit der Förderung sollen Spieleentwicklerinnen und Spieleentwickler, Spieleproduzentinnen und Spieleproduzenten bei der Entwicklung und Realisierung neuer und innovativer Ideen für Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, oder ähnliche Anwendungen unterstützt werden. Damit will die Hessische Landesregierung mittelfristig dazu beitragen, Grün-dungen zu fördern und die Zahl hessischer Computer- und Videospielunternehmen zu steigern.

Grundlagen der Zuwendung

Auf der Grundlage der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Computer- und Videospielen (StAnz 09/2021, S. 299) ruft die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Woh-nen Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, und Gründerinnen und Gründer der Computer- und Videospielbranche mit Sitz in Hessen dazu auf, für das Programm HESSEN serious GAME Förderanträge für die Konzeption, Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen, insbesondere Serious Games, einzureichen.

Als Serious Game gilt ein Computer- oder Videospiel, das neben dem Spielen als reine Frei-zeitbeschäftigung einen weiteren Zweck verfolgt. Serious Games sollen insbesondere erstrebenswerten Zielen dienen, wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Bildung und Chancengleichheit, Gesundheitsförderung und Katastrophenschutz, Personalrekrutierung und Stadtplanung. Ähnliche Anwendungen sind z.B. Gamification Applikationen, bei denen Spielmethoden komplett unabhängig vom Entertainment zur Verfolgung eines Ziels, z.B. Motivationssteigerung, Verhaltensänderung, Optimierung von Selbst- und Zeitmanagement, genutzt werden, und neue Produkte.

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung ist auf 50.000 Euro begrenzt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 Euro betragen.

Die Zuwendung wird in max. 2 Raten ausgezahlt. Die ausgezahlten Mittel der ersten Rate müssen innerhalb von 2 Monaten zur Erfüllung des Förderzwecks eingesetzt werden. Die Auszahlung der zweiten Rate erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Zuwendungsfähige Ausgaben sind Personal- und Sachausgaben sowie für das Projekt erbrachte Eigenleistungen, wenn sie nach Art und Umfang im Hinblick auf das Erreichen des Zuwendungszwecks notwendig und angemessen sind. Zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben zählen insbesondere Honorare für an Dritte vergebene Aufträge, Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter, Miete oder Leasing notwendiger Geräte und erforderliche Softwarelizenzen.

Gegenstand der Förderung sind folgende Maßnahmen zur Entwicklung von Computer- und Videospielen, insbesondere Serious Games, oder ähnlicher Anwendungen:

  • die Erstellung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen
  • die Erstellung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls eines Compu-ter-/Videospiels

Die Förderung ist unabhängig von der für das Computer- oder Videospiel zu nutzenden Plattform. Nicht gefördert werden Vorhaben, die ein Computer-oder Videospiel erwarten lassen, das gegen das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Hessen oder andere einschlägige Gesetze verstößt, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzt oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellt.

Einreichen der Projektanträge und Einreichtermin

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Gründerinnen und Gründer der Computerspielbranche und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, jeweils mit Sitz bzw. Wohnort in Hessen. Die fachlichen Qualifikationen zur Spieleentwicklung und -herstellung sind bei Antragstellung durch entsprechende Nachweise, etwa Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen, wie z.B. Computer- oder Videospielproduktionen oder entsprechende Programmierungsleistungen oder Gestaltungen nachzuweisen.

Das für den Projektantrag zu verwendende Antragsformular ist bei der WIBank als zuständiger Bewilligungsbehörde unter www.wibank.de abrufbar.
Die Projektanträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen und müssen Folgendes enthalten:

Informationen zur Antragstellerin oder zum Antragsteller und Qualifikationsnachweise (Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen)

Erklärung über Urheberrechte und Zusicherung, dass die angestrebte Entwicklung noch nicht erstellt ist

Exposé: Titel des Spiels, Beschreibung der Spielidee und des Spielaufbaus, inklusive innova-tiver Ansätze im Spiel, Zielgruppe und Beschreibung des Serious Games Effektes

Look: gestalterische Ansätze, dargestellt durch Skizzen (bspw. Character Designs, Moods, Level Designs)

Konzeption: Beschreibung der angestrebten konzeptionellen Entwicklung, für die die Förderung beantragt wird

Verwertungsidee: Beschreibung des Marktes für das Spiel, inklusive potentieller Zielgruppen sowie Konkurrenzanalyse und Zeitplan zur Realisierung

Kosten- und Finanzierungsplan: Darstellung der Kosten und der Finanzierung des beantragten Projektes. Die Finanzierung muss bis auf den beantragten Landeszuschuss bei An-tragstellung gesichert sein.

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen können Arbeiten aus ihrem Studium einreichen und die Förderung einer Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Vermarktbarkeit beantragen. Sie müssen sicherstellen, dass die Rechte an der Verwertung der Stu-dienarbeiten nicht bei den Ausbildungsinstitutionen liegen. Die WIBank bietet vor Antragstellung für HESSEN serious GAME ein persönliches Beratungsgespräch an. Der Projektantrag ist vollständig mit allen Anlagen in elektronischer oder postalischer Form bei der WIBank einzureichen:

WIBank - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
computerspielfoerderung@wibank.de

Ansprechpartnerinnen:
Dr. Ursula Vossen
+49 (0) 69 / 9132 - 7825 (Telefon)
Derya Yildirim
+49 (0) 69 / 9132 - 4092 (Telefon)

Stichtag für die Fördereinreichung ist der 30.04.2022. Es gilt das Datum des E-Mail-Eingangs bei elektronischer Versendung und des Posteingangs bei postalischer Versendung.

Über die Zuwendung entscheidet eine Fachjury, an der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft, des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und der WIBank beteiligt sind. Die Fachjury wird vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen berufen, die WIBank nimmt beratend teil. Die WIBank prüft und bescheidet die Anträge unter Berücksichtigung der Förderempfehlung abschließend.

Auf folgende allgemeine Bestimmungen wird besonders hingewiesen:

  1. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Finanzierungshilfen sind stets zusätzliche Hilfen. Sie sind erst dann vorzusehen, wenn andere öffentliche und private Finanzierungsmöglichkeiten in angemessenem und zumutbarem Maße genutzt worden sind. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Die Finanzierungshilfen werden nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt; die dau-ernde Unterstützung ist ausgeschlossen.
  2. Die Förderung wird auf Grundlage der „De-minimis"-Bestimmungen vergeben.
  3. Eine Förderung nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Computer- und Videospielen wird nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind (Refinanzierungsverbot). Vorhaben dürfen nicht begonnen werden, bevor der Zuwendungsbescheid wirksam geworden ist.

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