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Call for entries: Slammt Tacheles! Poetry-Slam zum jüdischen Leben in Deutschland

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Initiative kulturelle Integration loben im Jahr 2023 den Wettbewerb „Slammt Tacheles! Poetry-Slam zum jüdischen Leben in Deutschland“ aus.

Ziel des Wettbewerbs ist es, die Lebendigkeit und Vielfalt jüdischen Lebens in unserer Mitte zu zeigen und den Zusammenhalt zu stärken. Damit wollen die Initiatoren erneut mit einem Wettbewerb an den antisemitischen Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019 erinnern und mit einer positiven Aktion die Vielfalt jüdischen Lebens als unverbrüchlichen, integrativen Bestandteil unserer Gesellschaft herausstellen. Einsendeschluss ist der 04.06.2023.

Was sind die Preise?

1. Platz: 3.000 €
2. Platz: 2.500 €
3. Platz: 2.000 €
4. bis 10. Platz: je 1.000 €

Die Preisgelder werden auf ein von den Gewinnerinnen und Gewinnern angegebenes Konto überwiesen. Die zehn prämierten Beiträge werden auf den Webseiten der Kooperationspartner bekannt gegeben.

Wer kann mitmachen?

Der Poetry-Slam-Wettbewerb richtet sich an alle in Deutschland lebenden Menschen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters möglich.

Was ist einzureichen?

Pro Person kann ein Beitrag in Form eines Videos mit dazugehörigem Text eingesendet werden. Der Beitrag ist zum einen in Form eines als privat eingestellten Video-Links (YouTube oder Vimeo), zum anderen als Textdokument (PDF-Datei) über das untenstehende Formular unter „Ihr Beitrag“ einzureichen. Der Beitrag soll mit einem Titel versehen sein.

Hier geht es zum Erklärvideo von Henrik Szanto

Zu beachten sind dabei folgende Poetry-Slam-Regeln:

  • Der Beitrag muss selbst geschrieben und in deutscher Sprache verfasst werden.
  • Der Slam-Text soll mindestens 3 Minuten und maximal 5,5 Minuten lang sein.
  • Der Vortrag findet frei von Requisiten statt, kann aber abgelesen werden. Das bedeutet auch, dass das Video frei von Effekten zu sein hat, also eine reine Aufnahme des Auftritts mit eigenem Text, Handyvideo o. Ä. reicht auch.
  • Zitate sind möglich, müssen aber im Text gekennzeichnet sein.
  • Der Text darf nicht vorrangig gesungen werden, Rappen bzw. a cappella ist erlaubt.

Weitere Informationen und zur Einreichung

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