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Nominierungsstart Deutscher Musikautor*innenpreis 2024

Bis zum 15. August 2023 können alle rund 90.000 Mitglieder der GEMA Nominierungsvorschläge über das Online-Formular einreichen. Nominiert werden können Komponistinnen und Komponisten, sowie Textdichterinnen und Textdichter, die Mitglied der GEMA sind. Hier geht es zum Onlineformular.

Mit dem 15. Deutschen Musikautor*innenpreis ehrt die GEMA im kommenden Jahr in zehn Preiskategorien Musikautorinnen und Musikautoren für ihre herausragenden Kompositionen und Textdichtungenin folgenden Sparten:

  • Komposition Dance/Electro (Sparte U)
  • Komposition Hip-Hop (Sparte U)
  • Komposition Orchester und Stimmen (Sparte E)
  • Komposition Percussion (Sparte E)
  • Komposition Schlager (Sparte U)
  • Text Kinderlied (Sparte U)
  • Text Rock/Pop (Sparte U)
  • Nachwuchspreis (Sparte U und Sparte E)
  • Lebenswerk (Sparte E)
  • Erfolgreichstes Werk

Eine siebenköpfige Fachjury, bestehend aus erfahrenen Komponistinnen, Komponisten, Textdichterinnen und Textdichtern wählt aus den eingereichten Vorschlägen die Nominierten und Preisträgerinnen und Preisträger für den 15. Deutschen Musikautor*innenpreis. Die Jury wird jährlich von der Akademie Deutscher Musikautor*innen ernannt. Die Preisträgerin oder der Preisträger in der Kategorie „Erfolgreichstes Werk“ wird nicht von der Jury, sondern durch die GfK Entertainment ermittelt.

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