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Neue Hessische Film-Förderrichtlinie für mehr Flexibilität

Flexibler, diverser, nachhaltiger: die Hessische Filmförderung geht neue Wege. Sie möchte künftig mehr gute Filme in Hessen entstehen lassen und schon erste Ideen unterstützen. Auch der Nachwuchs rückt stark in den Fokus.

Mehr Geld und mehr Zeit für vielfältigere Geschichten, ein erweitertes Förderspektrum und der Abbau bürokratischer Hürden: Die HessenFilm und Medien stellt sich unter anderem mit einer neuen Förderrichtlinie neu auf. Dazu gehören flexiblere Förderstrukturen, ein noch stärkerer Fokus auf den Nachwuchs und auf die Strukturen am Standort. Auch die ökologisch- und sozialnachhaltige Filmproduktion spielen eine zentrale Rolle.

Seit dem 1. Januar kann die HessenFilm und Medien ihren bestehenden Etat flexibler und damit gezielter für die Bedarfe des Filmstandorts nutzen. Grund hierfür ist der Wegfall der Verzinsung eines großen Teils der Förderdarlehen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt von nun an direkt durch die HessenFilm, die diese neu gewonnene Flexibilität genutzt hat, um ihre Förderstruktur zu modernisieren und neue Förderinstrumente für einen wachsenden Film- und Medienstandort Hessen zu entwickeln.

Mit einem klaren Fokus auf die Entwicklung von Geschichten setzt die neue Richtlinie der HessenFilm finanziell und konzeptionell verstärkt auf die Stoffentwicklung als Voraussetzung für qualitativ hochwertige Filme und Serien. In Zukunft können Projekte bereits ab der ersten Projektidee eine Förderung erhalten.

Die Möglichkeit der gleichzeitigen Förderung von mehreren Projekten für hessische Nachwuchsunternehmen bleibt, und zusätzlich erhalten jetzt auch etablierte hessische Produktionsfirmen die Möglichkeit einer Paketförderung von bis zu fünf Projekten. Mit dieser Strukturfördermaßnahme wird der Übergang von jungen Produktionsunternehmen zu einem sich am Markt etablierten Unternehmen gefördert.

Der erforderliche Hessen-Effekt (Betrag der Fördersumme, der in Hessen ausgegeben werden muss) wird bei Filmen mit Produktionskosten von über 1,5 Millionen Euro von 150 Prozent auf 125 Prozent gesenkt. Unnötige Umzüge von Dreharbeiten werden so vermindert, eine grünere Filmproduktion gefördert. Ökologische Mindeststandards sind seit 1. Januar 2022 verpflichtend.

Weitere Informationen und Förderrichtlinie

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