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Katalogförderung der Stiftung Kunstfonds

Für das Jahr 2022 läuft die Bewerbungsfrist noch bis zum 30. Juni 2021.

Dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstlerinnen, Künstler oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/BG I können einen finanziellen Zuschuss von maximal 8.000 Euro für einen monografischen Einzelkatalog bei der Stiftung Kunstfonds beantragen. Gefördert werden Fremdhonorare, Sach- und Druckkosten. Nicht finanziert werden laufende und investive Kosten sowie Eigenhonorare.

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