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Initiative Urheberrecht fordert Regulierung von KI

Die 43 Verbände der Initiative Urheberrecht fordern eine Regulierung von generativer künstlicher Intelligenz zur Begrenzung absehbarer Schäden – und zwar "jetzt, denn das Zeitfenster für eine effektive Regulierung des Markteintritts wird sich bald schließen".

"Die geplante Europäische KI-Verordnung (AI Act), die in diesen Tagen in den Trilog geht, klammert nicht nur unsere (Urheber)Rechte aus, sie schickt sich an, generative KI-Systeme unter Minimalvorgaben zuzulassen, die nicht einmal dem schon heute zu beobachtenden Missbrauch dieser Systeme und deren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Implikationen gerecht werden", schreibt die Initiative. Die ungefragte Nutzung des Trainingsmaterials, seine intransparente Verarbeitung und die absehbare Substitution der Quellen durch den Output generativer KI würden grundsätzliche Fragen nach Verantwortung und Haftung wie auch Vergütung aufwerfen, die zu klären seien, bevor der Schaden irreversibel werde.

Die Forderungen

Auf Grundlage ihrer Analyse appelliert die Initiative Urheberrecht an alle Parteien des Trilogs – Parlament, Kommission und Rat –, die Aufnahme der folgenden Änderungen in das KI-Gesetz zu erwägen:

  • "Generative KI muss entlang ihrer gesamten Entstehungskette reguliert werden, mit besonderem Fokus auf die Anbieter der Foundation Model (Sprachmodelle und andere große Grundmodelle).
  • Das Inverkehrbringen von Foundation Models auf europäischen Märkten sollte vom Nachweis abhängig gemacht werden, dass diese Modelle die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
  • Transparenz über das verwendete Trainingsmaterial;
  • hinreichende Belastbarkeit des Trainingsmaterials in Sachen Richtigkeit, Genauigkeit, Objektivität und Vielfalt, u.a. durch den Nachweis eines angemessenen Rückgriffs auf Trainingsmaterial: - das aus Europa stammt; - das von professionellen Quellen stammt, statt nutzergenerierter oder illegaler Inhalte.
  • Nachweis einer Rechtsgrundlage für die Erhebung und Nutzung des Trainingsmaterials, für personenbezogene Daten (gemäß der GS-DVO)) und nicht personenbezogene Daten (gemäß Europäischem Urheberrecht); einschließlich des Nachweises der Einführung, Umsetzung und Beachtung eines effektiven und praktikablen Systems für die granulare maschinenlesbare Kommunikation von Nutzungsrechten;
  • Haftung für alle durch die KI-generierten und verbreiteten Inhalte, insbesondere für die Verletzung von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Falschinformationen oder Diskriminierungen;
  • keine algorithmische oder sonstige Bevorzugung KI-generierter Inhalte gegenüber von Menschen geschaffenen Werken oder deren Diffamierung und angemessene Maßnahmen zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Vertrauens in KI-Inhalte;
  • strukturelle Trennung von Generierung und Verbreitung von KI-Inhalten: Anbieter von Foundation Modellen können nicht zugleich zentrale Plattformdienste für die Verbreitung digitaler Inhalte im Sinne des Digital Markets Acts betreiben, insbesondere keine Suchmaschinen odersoziale Medien;
  • ein Mindestmaß an kontinentaler Datenverarbeitungs-Infrastruktur: ein Teil des laufenden Betriebs (der Inference) des KI-Systems muss über eine in Europa stationierte Recheninfrastruktur erfolgen, wobei der Anteil der lokalen Datenverarbeitung im Laufe der Zeit steigen sollte.

Die Anpassung der KI-Verordnung an die heutigen Gegebenheiten sei der erste unabdingbare Schritt. In einem zweiten Schritt fordert die Initiative eine Neujustierung der Interessen im Urheberrecht. "Es sollte insbesondere klargestellt werden, dass die in Artikel 3 und 4 der DSM-Richtlinie (EU 2019/790) festgelegten Ausnahmen für Text- und Data-Mining es generativen KI-Systemen nie erlaubt haben, ihre Quellen ohne jegliche Vergütung zu ersetzen."

Die 25-seitige Analyse und Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: Börsenblatt

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