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„Hessenbonus“ hilft Kultureinrichtungen, gestiegene Energiekosten zu verkraften

Das Land Hessen stockt das Programm des Bundes um bis zu zehn Millionen Euro auf.

Die vor allem infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine zeitweise stark gestiegenen Energiekosten treffen viele Kultureinrichtungen aufgrund der Nachwirkungen der Corona-Pandemie ganz besonders. Um ihnen zu helfen, hat der Bund einen „Kulturfonds Energie“ aufgelegt, den das Land nach Analyse der Lücken im Programm ergänzen wird. Der „Hessenbonus“ besteht aus zwei Bausteinen: Kultureinrichtungen, die aufgrund ihres Verbrauchs als Industriekunden zählen, müssen bei der Ermittlung der Mehrkosten bundesweit zunächst 30 Prozent Einsparung bei Gas und Strom abziehen, mit dem „Hessenbonus“ wie als Privatkunden lediglich 20 Prozent. Da aber Kultureinrichtungen nicht die gleichen Möglichkeiten zur Energieeinsparung wie Industriekunden besitzen, übernimmt das Land Hessen als ersten Baustein die vom Bund nicht finanzierten zehn Prozent bei Antragstellern mit Industriekonditionen. Darüber hinaus setzt der Bund einen Eigenbeitrag der Einrichtungen zwischen 20 und 50 Prozent voraus, je nachdem, ob sie in privater oder öffentlicher Trägerschaft sind. Da dieser Eigenbeitrag zusätzlich zur notwendigen Energieeinsparung von 20 Prozent für viele Einrichtungen jedoch kaum darstellbar ist, schließt Hessen bei den Landeseinrichtungen und bei vom Land institutionell geförderten Einrichtungen als zweiten Baustein diese Lücke, so dass die Förderquote 100 Prozent beträgt. Mit der Aufstockung sorgt das Land für die Einrichtungen in Hessen, ohne die Kommunen aus ihrer Verantwortung zu entlassen - für deren kommunale Einrichtungen gilt die Anhebung der Förderquote folglich nicht.

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Quelle: HMWK

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