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CED: Calls im Mobilitätsprogramm

Online-Seminare zur grenzübergreifenden Kooperation und Mobilität

CED KULTUR News

Kooperationsprojekte beantragen
14. November 2023 | 10:00-12:30 Uhr | Zoom
Wenn Sie eine Antragstellung in der aktuellen Ausschreibungsperiode (bis zum 23. Januar 2024) planen und unsere Infosession zum Förderbereich besucht haben, dann ist unser Online-Seminar „Kooperationsprojekte beantragen“ am 14. November 2023 das Richtige für Sie! Wir berichten von Neuerungen im aktuellen Call, erläutern, wie die Antragstellung funktioniert und gehen mit Ihnen alle Antragsschritte und die wichtigsten Dokumente durch.
Zur Anmeldung

Culture Moves Europe: Zweite Runde für individuelle Mobilität und Residenzen

Das Mobilitätsprogramm Culture Moves Europe ist mit seinen beiden Calls in die zweite Runde gestartet: am 2. Oktober wurde die Ausschreibung für individuelle Mobilität und am 16. Oktober für Künstlerresidenzen veröffentlicht.

Der Call for Individual Mobility richtet sich an einzelne Künstler:innen und Kulturschaffende sowie an Gruppen von bis zu fünf Personen, die für die Durchführung eines Projekts mit einem Partner ihrer Wahl in ein anderes europäisches Land reisen möchten. Berechtigt sind dabei alle 40 Länder des Programms Kreatives Europa KULTUR. Für Einzelpersonen werden Reise- und Aufenthaltskosten für Projekte mit einer Dauer von 7 bis 60 Tagen bezuschusst. Bei Gruppen soll die Dauer des Projekts 7 bis 21 Tage betragen. Mit der Förderung will Culture Moves Europe das Schaffen, Erforschen, gemeinsame Lernen und die Vernetzung von Kulturschaffenden unterstützen.
Bis zum 31. Mai 2024 können jeden Monat Anträge eingereicht werden (Ausnahme Dezember 2023).

Mit dem Call for Residency Hosts fördert Culture Moves Europe Residenzprojekte, bei denen Kultureinrichtungen bis zu fünf internationale Künstler:innen einladen können. Gastgeber:innen können juristische Personen sein, die in einem der 40 teilnahmeberechtigten Länder registriert und ansässig sind. Der Aufenthalt von Teilnehmenden kann zwischen 22 und 300 Tagen dauern, wobei die Gastgeber:innen vorab entscheiden sollen, ob sie eine Short- (22-60 Tage), Medium- (61-120 Tage) oder eine Long-Term-Residenz (121-300 Tage) anbieten möchten.
Die Frist ist am 16. Januar 2024.

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