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Ausstellungs- und Publikationsförderung für bildende Künste

Künstlergruppen, Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Kultureinrichtungen, Museen, Verlage und freie Kurator:innen können bei der Stiftung Kunstfonds finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen, Projekte und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen.

Die Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte.

Monografische Kataloge von bildenden Künstler:innen, die dauerhaft in Deutschland leben oder Mitglied der VG Bild-Kunst/BG I sind, können mit bis zu 8.000 Euro gefördert werden.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das digitale Antragssystem der Stiftung Kunstfonds.

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2022.

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