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Wiederauflage des Direktdarlehens "Hessen-Mikroliquidität"

Hessische Soloselbstständige und Unternehmer:innen mit bis zu 50 Vollzeitbeschäftigten, die das Programm Hessen-Mikroliquidität 2020 nicht genutzt haben, haben jetzt die Möglichkeit der Beantragung.

Bei Hessen-Mikroliquidität handelt es sich um ein Darlehen von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen ohne bankübliche Sicherheiten. Hessische Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie regionale Wirtschaftsfördergesellschaften beraten und begleiten bei der Antragstellung, so auch die IHK Frankfurt am Main.

Weitere Informationen finden Sie hier und in unserer Förderdatenbank

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