Überbrückungshilfe III kann jetzt beantragt werden
Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, können Abschlagszahlungen bis 400.000 Euro ab Montag, 15. Februar, fließen, höhere Abschläge ab Ende Februar. Anträge auf Neustarthilfe für Soloselbstständige sollen voraussichtlich ab Ende Februar möglich sein.
Anträge für die Überbrückungshilfe III können jetzt gestellt werden – prüfende Dritte wie Steuerberater oder Rechtsanwälte können diese für ihre Mandanten beantragen.
Weitere Informationen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finden Sie hier
Veröffentlicht: