Bundesregierung beschließt Urheberrechtsreform
Das Bundeskabinett hat am 3. Februar die Reform des Urheberrechts auf den Weg gebracht. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf werden zwei europäische Richtlinien umgesetzt.
Das schwarz-rote Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Nun müssen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Bis Juni muss Deutschland bereits verabschiedete entsprechende EU-Richtlinien in nationales Recht übertragen haben.
Die Reform soll das rechtliche Verhältnis zwischen Urhebern, Internet-Plattformen und Nutzern festlegen, etwa beim Hochladen von urheberrechtlich geschützten Fotos, Artikelteilen oder Videoausschnitten. Das Vorhaben ist bei Vertretern vieler Seiten in Einzelpunkten umstritten, Medien- und Musikbranche etwa sehen Schlupflöcher, die Rechteinhaber benachteiligen könnten.
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