ARD-Sender, Produzenten und Dokumentarfilmer vereinbaren gemeinsame Vergütungsregeln
Selbständige Regisseur*innen und Autor*innen von Dokumentationen und Dokumentarfilmen können künftig mit höheren Honoraren rechnen. Seit Jahresbeginn gilt ein neues Vergütungsmodell.
Die Sender der ARD und die Produzentenallianz haben sich mit der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) und dem Bundesverband Regie (BVR) auf gemeinsame Vergütungsregelungen verständigt.
Mindesthonorare und Nachvergütungsansprüche für Auftragsproduktionen sind jetzt festgelegt. Die Honorare für Regisseur*innen und Autor*innen werden insgesamt deutlich angehoben. Zur Stärkung von Produktionen mit besonderem Anspruch, etwa investigativen Projekten, sind zudem Zuschläge von bis zu 50 Prozent der Buch- und Regie-Honorare vorgesehen.
Der bisher übliche „Buy-out“ mit pauschalen Gagen wird abgelöst durch ein Nachvergütungsmodell. Damit werden die Urheber*innen auch am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme beteiligt, indem Wiederholungen künftig systematisch erfasst und die Filmemacher*innen auch prozentual an kommerziellen Erlösen beteiligt werden.
Da den Mediatheken eine zunehmend größere Bedeutung in der Verwertung dokumentarischer Produktionen zukommen wird, soll in einem weiteren Schritt die pauschale Abgeltung der Mediatheken-Nutzungen zügig durch ein nutzungsbasiertes Vergütungsmodell ersetzt werden.
Die vereinbarten Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) zum Download:
https://media02.culturebase.org/data/docs-ag-dok/GVR_Dokumentation_01.01.2021_Unterzeichnet.pdf
Hier die Pressemitteilung zusätzlich als Link:
http://media02.culturebase.org/data/docs-ag-dok/PM%20GVR_Dokumentationen.docx
Ansprechpartner*innen bei der AG DOK für Presse-Anfragen:
David Bernet, Vorsitzender der AG DOK:
bernet@agdok.de / 0151 1272 7089
Susanne Binninger, Vorsitzende der AG DOK:
binninger@agdok.de / 0171 206 4919
AG DOK-Geschäftsstelle:
meininger@agdok.de / 069 623 700
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