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Gute Nachricht: Bund erhöht Mittel für Künstlersozialversicherung – Abgabesatz bleibt stabil

Der Haushaltsausschuss des Bundestags am 30. November hat beschlossen, den Bundeszuschuss um weitere 32,5 Mio. Euro zu entlasten. Damit einher geht die Sicherheit, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialabgabe auch in 2021 mit 4,2 Prozent stabil bleibt.

Die Künstlersozialabgabe deckt 30 Prozent der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung; 20 Prozent kommen aus Bundeszuschüssen und 50 Prozent tragen die Versicherten selbst. Das Künstlersozialgesetz bezog erstmals 1982 künstlerisch und publizistisch Tätige in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung ein – also vor nicht einmal vier Dekaden. Es ist noch stets eine sozialpolitische Errungenschaft.

Der Deutsche Kulturrat hat eine umfangreiche Studie zu den sozialpolitischen Fakten im Kultursektor in unserem Land vorgelegt. Sie ist als Download verfügbar; ihr Titel: „Frauen und Männer im Kulturmarkt. Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Lage“.

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