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Überbrückungshilfe verlängert

Die Überbrückungshilfe wird für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 verlängert und erweitert. Aktuelle Informationen zur Phase III des Programms, Checklisten zur Antragsberechtigung sowie eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQs) finden Sie im Informationsportal des Bundesfinanzministeriums

© Markus Winkler, Pexels

Auch die Antragsfristen wurden verlängert: die Überbrückungshilfe II kann bis 31. März 2021, die November- und Dezemberhilfe bis 30. April 2021 beantragt werden.

Die Bundeshilfen im Überblick und zu den Antragsformularen hier

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